Die Polizei hat am 19. Februar 2011 anlässlich der Anti-Nazi-Demonstration im Stadtgebiet von Dresden eine Millionen Handyverbindungs- und Standortdaten erfasst. Öffentlich wurde, dass mittels Funkzellenabfrage die Verbindungsdaten aller MobilfunkteilnehmerInnen erhoben wurden, die sich in einem bestimmten Zeitraum in mehreren sogenannten Funkzellen bewegten.
Mittels dieser Daten kann der Aufenthaltsort einer Person ermittelt und Bewegungsprofile erstellt werden. Außerdem kann festgestellt werden, wann wer mit wem telefoniert oder SMS ausgetauscht hat. Ob friedlicher Gegendemonstrant, sog. Blockierer, Journalistin oder auch völlig unbeteiligt - mittlerweile ist klar: Am 19. Februar sind in Dresden mehr als 40.000 HandybesitzerInnen ohne einen Anlass gegeben zu haben, ins Visier der Justiz geraten.
Offiziell begründet die Polizei dies mit Ermittlungsverfahren wegen Landfriedensbruch. Wegen des Vorwurfs des schweren Landfriedensbruchs führt die Staatsanwaltschaft Dresden aktuell drei (!) Ermittlungsverfahren gegen unbekannt (vgl. Stellungnahme der Staatsregierung Sachsen zum Antrag 5/5080 in Sächsischen Landtag, Stand: 20. Mai 2011).
Fakt ist aber, dass die Handydaten auch Ermittlungsverfahren gegen friedliche DemonstrantInnen und sog. BlockiererInnen zugeordnet wurden, denen lediglich ein Verstoß gegen das Versammlungsgesetz vorgeworfen wird. Eine Funkzellenabfrage zur Strafverfolgung ist aber nur zulässig, soweit dies zur Verfolgung von Straftaten von erheblicher Bedeutung erforderlich ist.
Wehre Dich gegen die unverhältnismäßige Erhebung und mache von Deinen Auskunfts- und Löschungsansprüchen Gebrauch. Rechtswidrig erhobene Daten sind zu löschen!
Jede Bürgerin und jeder Bürger hat einen Anspruch zu erfahren, was die Polizei über ihn weiß!
Wir fordern daher alle Bürgerinnen und Bürger auf, die am 19. Februar 2011 im Stadtgebiet von Dresden unterwegs waren, Auskunft über die zu ihrer/seiner Person gespeicherten Daten zu verlangen. Frage nach, ob auch Du Ziel der verdeckten Überwachung des Mobilfunkverkehr geworden bist.
Schicke dazu am besten das Auskunftsersuchen an Polizei und Staatsanwaltschaft:
Musterformulare zum Ausfüllen und Ausdrucken gibt es
hier.
Bitte teile uns doch durch die folgende Angabe mit, ob Du von Deinen Auskunfts- und Löschungsansprüchen gebrauch machst, damit wir in ein paar Wochen nochmal bei Dir nachfragen können was daraus geworden ist.
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